Liebe Mitglieder,

wenn ein Schaden an einem SVG Boot entsteht, ist folgende Prozedur einzuhalten:
1) Schaden umgehend (innerhalb von 2 Tagen nach dem Vorfall) dem Vorstand melden vorstand@svg59.de
2) Schadensformular vollständig ausfüllen, Belege (Fotos, Protestformular, Entscheidung des Schiedsgerichts etc.) dazu und innerhalb von 7 Tagen beim Vorstand einreichen

Der Vorstand