Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im SVG haben, schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail oder greifen Sie zum Telefonhörer und rufen Sie unseren ersten oder zweiten Vorsitzenden an.

Ordentliche Mitglieder

Als „Ordentliches Mitglied“ kann jede Person in den Verein aufgenommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Segelsport verbunden ist. Ein Aufnahmeantrag ist an den SVG-Vorstand zu richten, wobei die endgültige Aufnahme durch die Mitgliederversammlung erfolgt.

Jugendmitglieder

Alle unter 18 sind „SVG -Jugend“!

Fördermitglieder

„Fördermitglieder“ sind dem Verein und dem Segelsport verbunden und unterstützen den Verein neben einem Förderbeitrag durch materielle, finanzielle und ideelle Zuwendungen. Sie sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt und haben keinen Anspruch auf einen Liegeplatz.