Jeder Verein braucht Regeln, so auch der SVG. Auf dieser Grundlage wollen wir miteinander umgehen:
respektvoll, mit Umsicht und Freude!
Das wichtigste Regelwerk ist unsere SVG Satzung. Hier sind Sinn und Zweck des Segler-Vereins Großenheidorn
niedergeschrieben, auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind hier definiert, genauso wie die Aufgaben des Vorstandes und die der Mitgliederversammlung als höchstes Gremium des SVG.
Darüber hinaus regeln die einzelnen Ordnungen des SVG Details des Vereinslebens, beispielsweise wie wir im Verein miteinander umgehen wollen ist in der SVG Clubordnung festgeschrieben.
Ein Verein funktioniert nicht als Dienstleister am Mitglied, sondern nur als Gemeinschaft auf Gegenseitigkeit zum Wohle unseres Hobbys „Segeln“. Zu dieser „Gegenseitigkeit“ gehört auch, dass wir die nötigen Instandhaltungen an Haus und Hafen möglichst selbst regeln. Dazu haben wir uns eine SVG-Arbeitsdienstordnung gegeben. Dort ist festgeschrieben, wer wieviele Arbeitsdienste leisten soll und was als Kompensation möglich ist, falls Arbeitsdienste nicht erbracht werden können.
Nicht zuletzt bestimmen die ordentlichen SVG-Mitglieder auch über die Höhe der Beiträge. Während der Mitgliederversammlung im April 2022 haben die Mitglieder eine Beitragsanpassung beschlossen. Die Beitragsordnung kann über die Geschäftsstelle bezogen werden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann als PDF herunter geladen werden.